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Förderschulen; Anmeldung

Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf dürfen eine Förderschule besuchen, wenn dieser an einer allgemeinen Schule nicht erfüllt werden kann. Erziehungsberechtigte melden ihr Kind nach schulartspezifischen Regelungen an.

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