BayernPortal

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle

Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen,die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) ausstellen, bedürfen nach § 9 ChemKlimaschutzV der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Beschreibung
Formulare
Kosten
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors