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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle

Aus- und Weiterbildungseinrichtungen und Unternehmen,die entsprechenden Sachkundebescheinigungen (Zertifikate) ausstellen, bedürfen nach § 9 ChemKlimaschutzV der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
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