Fahrlehrerprüfung; Beantragung einer Aufwandsentschädigung für Prüferinnen und Prüfer
Prüferinnen und Prüfer der Fahrlehrerprüfung können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Personen, die als Prüfer in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer durch die Regierung von Oberbayern berufen wurden, können eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Es muss für die einzelnen Prüfungsteile der Fahrlehrerprüfung der Ort, das Datum, die Anzahl der Prüflinge und die Prüfernummer angegeben werden.
Die Abrechnung der Prüfungen erfolgt zum jeweiligen Quartalsende. Die Auszahlung findet ca. 2 Wochen nach Quartalsende statt.
Der Antrag auf Aufwandsentschädigung sollte möglichst zeitnah nach der durchgeführten Prüfung gestellt werden, spätestens zum Ende jeden Quartals.
Es fallen keine Kosten an.
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Fahrlehrerprüfung Aufwandsentschädigung - Abrechnung
Für Ihre Tätigkeiten als Fahrlehrerprüfer können Sie eine Aufwandsentschädigung beantragen.
Es sind keine förmlichen Rechtsbehelfe vorgesehen.
- Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
- Festlegungen des Bayerischen Innenministeriums zur Aufwandsentschädigung
Sie können die Aufwandsentschädigung online bei der Regierung von Oberbayern (siehe unter "Online-Verfahren") beantragen.
Sie können eine Aufwandsentschädigung beantragen, wenn Sie durch die Regierung von Oberbayern in den Prüfungsausschuss für Fahrlehrer berufene/r Prüfer/-in sind.
Stand 22.06.2026
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)