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Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb; Anzeige

Haben Sie bei einem Todesfall Vermögen erworben, müssen Sie dies dem Finanzamt anzeigen. Wenn Sie eine Schenkung erhalten oder tätigen, ist eine Anzeige beim Finanzamt erforderlich. In Bayern sind für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sechs Finanzämter zuständig.

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