Gemeinde Niederaichbach
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Energieversorgung; Anzeige der Energiebelieferung

Energieversorgungsunternehmen, die Haushaltskunden mit Elektrizität oder Gas beliefern, müssen die Aufnahme und Beendigung der Tätigkeit sowie die Änderungen ihrer Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich anzeigen.
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