BayernPortal

Dienstunfall; Beantragung der Anerkennung durch Beamte des Freistaats Bayern

Wird ein Beamter durch einen Dienstunfall verletzt, so wird ihm und seinen Hinterbliebenen Unfallfürsorge gewährt. Die Anerkennung als Dienstunfall muss beantragt werden.

Beschreibung
Formulare
Fristen
Hinweise
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors