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Dienstunfähigkeit; Beantragung der Untersuchung zur Feststellung der dauernden Dienstunfähigkeit bayerischer Beamtinnen/Beamten

Die Überprüfung der dauernden Dienstunfähigkeit einer Beamtin/eines Beamten des Freistaates Bayern erfolgt in den Medizinischen Untersuchungsstellen (MUS) der Regierungen in den Sachgebieten Gesundheit. Die Beauftragung hierzu erfolgt durch die zuständige Personalstelle.
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