Daten für die Erhebung der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten übermitteln
Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden welche Abfälle aus Einwegkunststoffprodukten entsorgen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Die Erhebung der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten findet jährlich statt. Es ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen, Körperschaften, Einrichtungen und Behörden. Wenn Sie Abfälle aus den folgenden Einweg-Kunststoffprodukten entsorgen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt:
- pfandfreie Einweg-Getränkeflaschen aus getrennter Sammlung,
- Tabakprodukte mit Filter aus öffentlichen Sammelsystemen oder behördlichen Reinigungsaktionen.
Sie müssen Auskunft darüber geben, welche Menge an Einweg-Kunststoffprodukten Sie in einem bestimmten Jahr gesammelt und entsorgt haben. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.
Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen, Körperschaften und Einrichtungen oder die Behörden.
Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt
Auskünfte über die Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten müssen für jeweils ein Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung wiederholt sich jährlich. Sie erhalten die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im Jahr nach dem Berichtsjahr. Das bedeutet: Wenn Sie zum Beispiel im Jahr 2027 zur Befragung aufgefordert werden, müssen Sie Auskunft über die Entsorgung im Vorjahr, hier: im Jahr 2026, geben.
Inhalte der Befragung
Zur Erhebung der Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten müssen Sie folgende Angaben machen:
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Menge der Abfälle, die Sie im Berichtsjahr gesammelt oder entsorgt haben,
- Abfälle von pfandfreien Einweg-Getränkeflaschen,
- Abfälle von Tabakprodukten mit Filter,
- Art der Sammlung,
- Art der Entsorgung.
Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?
Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Einwegkunststoffverordnung. Die EU fordert ausführliche Nachweise über die Entsorgung bestimmter Einweg-Kunststoffprodukte. Denn diese Produkte tragen intensiv zur Verschmutzung von Landschaft, Natur- und Siedlungsräumen bei, wenn sie nach Gebrauch achtlos weggeworfen werden.
EVAS: 32186
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.
kostenfrei
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Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
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Erforderliche Unterlage/n
keine
Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Stand 21.08.2026
Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)