BayernPortal

Bundestagswahl; Einreichung einer Beteiligungsanzeige

Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung an der Bundestagswahl beim Bundeswahlleiter anzeigen. Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

Beschreibung
Fristen
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors