Gemeinde Niederaichbach
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Bundestagswahl; Einreichung einer Beteiligungsanzeige

Parteien, die nicht im Deutschen Bundestag oder einem Landtag vertreten sind, müssen vorher ihre Beteiligung an der Bundestagswahl beim Bundeswahlleiter anzeigen. Der Bundeswahlausschuss muss ihr Beteiligungsrecht feststellen.

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