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Brandschutz; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit bzw. Beantragung der Bescheinigung für auswärtige Prüfsachverständige

Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer nimmt  Anzeigen über die Aufnahme einer Tätigkeit als Prüfsachverständige/Prüfsachverständiger für Brandschutz entgegen und entscheidet über den Antrag auf Erteilung der Bescheinigung über die Erfüllung der Anforderungen.
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