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Bodenseeschifferpatent; Anmeldung zur Prüfung und Beantragung einer Ersatzausfertigung

Das Bodenseeschifferpatent kann erteilt werden, wenn die theoretische Prüfung und die praktische Prüfung mit Erfolg bestanden- oder nachgewiesen ist. Eine Ersatzausfertigung  kann beantragt werden, wenn das Patent abhandengekommen ist.

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