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Bildschirmbrille für Mitarbeiter des Freistaats Bayern; Beantragung

Den Beschäftigten des Freistaats sind spezielle Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmen zur Verfügung zu stellen, wenn Untersuchungsergebnis ist, dass spezielle Sehhilfen notwendig und normale Sehhilfen nicht geeignet sind. 

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