BayernPortal

Beteiligungskapital; Informationen zur Gewährung

Beteiligungsgesellschaften und andere Geldgeber bieten Beteiligungskapital ohne die banküblichen Sicherheiten, d. h. Eigenkapital in Form von Einlagen als Stamm- oder Grundkapital, aber auch als eine stille Beteiligung an.

Beschreibung
Voraussetzungen
Hinweise

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors