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Betäubungsmittel; Beantragung einer Einfuhrgenehmigung

Wenn Sie Betäubungsmittel nach Deutschland einführen wollen, müssen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen. Unter Umständen können Sie stattdessen auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen.

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