Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften; Mitteilung einer Änderung
Die Wirtschaftsprüferkammer ändert Eintragungen im Berufsregister für Wirtschaftsprüferinnen beziehungsweise Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften auf Grund einer schriftlichen Meldung zum Berufsregister oder von Amts wegen.
Wenn Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern möchten, müssen Sie dies der Wirtschaftsprüferkammer mitteilen. Die Wirtschaftsprüfkammer ändert dann die Eintragung.
Als Mitglied der Wirtschaftsprüferkammer müssen Sie Änderungen unverzüglich mitteilen.
Sie sind als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Berufsregister hinterlegt.
- Sie teilen der Wirtschaftsprüferkammer die Änderung schriftlich oder elektronisch mit.
- Nachdem die Wirtschaftsprüferkammer die Änderungsmitteilung erhalten hat, nimmt sie die entsprechende Änderung der Eintragung im Berufsregister vor.
Sie müssen die Änderung zum Berufsregister unverzüglich mitteilen, das heißt ohne schuldhaftes Zögern. Die Eintragung erfolgt auch, wenn Sie die Änderung verspätet mitteilen.
Die Bearbeitung dauert ungefähr 1 Woche. (1 Woche)
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Erforderliche Unterlage/n
- Mitteilung zur Änderung von Einträgen im Berufsregister
Es fallen keine Kosten an.
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Änderungsmitteilung zum Eintrag in das Berufsregister sowie zu freiwilligen Angaben (§§ 37-40 WPO) - Gesellschaften
Mit dem Formular können Sie als Wirtschaftsprüferin beziehungsweise Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Einträge im Berufsregister ändern.
- Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Stand 03.06.2025
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (siehe BayernPortal)