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Berufspraktische Tätigkeit; Anzeige der Aufnahme bei der Bayerischen Architektenkammer

Absolventen und Absolventinnen der Fachrichtung Architektur, die im Rahmen ihrer Tätigkeit nicht unter der Aufsicht eines Architekten bzw. einer Architektin stehen, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen.

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