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Bergbau; Beantragung der Zulassung des Betriebsplans

Zur Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen, die dem Bundesberggesetz unterliegen, benötigt der Bergbauunternehmer einen vom zuständigen Bergamt zugelassenen Betriebsplan.
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Rechtsbehelf

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