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Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen

Der Freistaat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Kosten der Anschaffung von Investitionsgütern zum Einsatz im Rettungsdienst.
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