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Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei der gesetzlichen Krankenversicherung; Beantragung der Kostenübernahme

Sie können die Übernahme der Kosten für die Belastungserprobung und Arbeitstherapie bei Ihrer Krankenkasse beantragen, wenn kein anderer Sozialversicherungsträger zuständig ist. 

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