Gemeinde Niederaichbach
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Bayerischer Landtag; Einreichung von Petitionen

Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden (Artikel 115 Absatz 1 Bayerische Verfassung).
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