BayernPortal

Bauvorhaben; Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle

Baustellen sind in der Regel im Vorfeld beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt bzw. Bergamt in Form einer Vorankündigung anzuzeigen.

Beschreibung
Fristen
Hinweise
Online-Verfahren
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors