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				Baurecht; Einreichung einer Eingabe oder Beschwerde
                Bürger können sich sowohl mit Eingaben als auch mit Beschwerden zum Bauordnungs- und Bauplanungsrecht an die örtlich zuständige Regierung als höhere Bauaufsichtsbehörde wenden.
                
                    
                        
                                
                                
                                    
                                
                            
                            
                                
                                    
                            
                        
                                                
                                                    
                                                    
                                                        
                                                    
                                                
                                                
                                            
                                                
                                                    
                                                    
                                                        
                                                    
                                                
                                                
                                            
                            
                    
                
Beschreibung
                                Den Regierungen obliegt die Aufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden (Landratsämter und Kreisfreie Städte sowie Große Kreisstädte und Gemeinden, denen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörden durch Rechtsverordnung übertragen wurden).
Im Rahmen dieser Aufsicht können sich die Bürger sowohl mit Eingaben wie auch mit Aufsichtsbeschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden an die örtlich zuständige Regierung wenden.
Rechtsgrundlagen
                                                    Verwandte Themen
                                                    
                                Stand 20.10.2025
                                
                                Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)