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Bauprodukte; Beantragung einer Zustimmung im Einzelfall und/oder einer vorhabenbezogenen Bauartgenehmigung

Das Bayerische Bauminsterium entscheidet auf Antrag, ob bei einem Bauvorhaben Bauprodukte verwendet und/oder Bauarten angewendet werden dürfen, für die kein allgemeiner Ver- bzw. Anwendbarkeitsnachweis vorliegt oder die wesentlich davon abweichen.

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