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Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung von Ausstellungen und Symposien im Bereich der Bildenden Kunst beispielsweise Kunstvereine dabei, mehr Ausstellungen durchführen.
Beschreibung
Gegenstand und Zweck der Förderung
Zur Erhöhung der Zahl an Präsentationsmöglichkeiten und Veranstaltungsformaten in Bayern für in Bayern wirkende Künstlerinnen und Künstler kann für Sammelausstellungen, Künstlersymposien bzw. ähnliche Projekte, in deren Rahmen Werke neu erschaffen werden, eine Förderung beantragt werden.
Hinweise zu Voraussetzungen und Verfahren sind den Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Durchführung von Ausstellungen und Symposien zu entnehmen (s. Rechtsgrundlagen).
Rechtsgrundlagen
- Richtlinien für die Vergabe von Zuwendungen zur Herstellung von Debütantenkatalogen in Papierform oder sonstigen Medien
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Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
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Stand 30.03.2023
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)