Ausländische Arbeitskräfte im Rahmen eines Werklieferungsvertrages; Meldung der Entsendung
Wenn Sie als ausländische Firma im Rahmen von Werklieferungsverträgen für kurze Zeit ausländische Arbeitskräfte für Montage- und Demontagearbeiten nach Deutschland entsendet n möchten, müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen vorab der Bundesagentur für Arbeit melden.
Sie haben im Ausland Maschinen, Anlagen oder EDV-Programme entwickelt oder hergestellt und nach Deutschland verkauft und möchten sie in Deutschland von Ihren Beschäftigten aufbauen oder warten lassen – oder ihre Beschäftigten sollen die Käufer in deren Nutzung einweisen.
Oder Sie möchten gebrauchte Anlagen, die Sie in Deutschland gekauft haben, von im Ausland Beschäftigten demontieren und im Ausland wieder aufbauen lassen.
In beiden Fällen benötigen Ihre Beschäftigten grundsätzlich einen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland.
Dafür ist es notwendig, dass Sie als ausländische Firma der Bundesagentur für Arbeit die Entsendung der Arbeitskräfte anmelden, bevor die Beschäftigung aufgenommen wird und für Ihre Beschäftigten einen Aufenthaltstitel bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen.
Sie müssen die Entsendung mindestens 10 Tage bevor die ausländischen Arbeitskräfte ihre Arbeit aufnehmen sollen anmelden.
Beachten Sie hierbei auch, dass bei Staaten, deren Staatsbürger nicht visafrei nach Deutschland einreisen dürfen, ein Visum erforderlich ist. Dafür müssen Sie die von der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung bestätigte Anzeige bei der deutschen Auslandsvertretung vorlegen.
Hinweis: Für Entsendungen über 90 Tagen bis zu 3 Jahren ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Es fallen keine Kosten an.
- Informationen zur Arbeitsmarktzulassung für Arbeitskräfte aus dem Ausland auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen zur Arbeitsmarktzulassung für ausländische Arbeitskräfte für Montage und Demontage auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Merkblatt 7 – Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland. Fragen, Antworten sowie Tipps für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber
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Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit: Ausländische Arbeitskräfte für Montage oder Demontage melden
Über den Upload-Service für Unternehmen können Sie die Entsendung ausländischer Arbeitskräfte für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland melden und die notwendigen Dokumente für die Anzeige hochladen. Für die Benutzung des Online-Services benötigen Sie einen Benutzernamen und ein Passwort, um sich anzumelden. Wenn Sie beides noch nicht haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Prüfen Sie, ob alle benötigten Dokumente vollständig ausgefüllt und – falls erforderlich – unterschrieben sind. Stellen Sie sicher, dass Ihnen alle erforderlichen Dokumente als Dateien vorliegen, die folgende technischen Voraussetzungen erfüllen: maximale Dateigröße: 9 MB; zugelassene Formate: JPG, JPEG, PNG, BMP, PDF
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Erforderliche Unterlage/n
- Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen/EDV-Programme
- Montage-, Demontage-, Liefer- oder Kaufvertrag der Anlage, Maschine oder Software
- Leistungs-/Tätigkeitsbeschreibung mit genauen Angaben zur Art und Ausgestaltung der Maschine, Anlage oder des EDV-Programms
- Bei Demontagen: Bestätigung und Angaben zum Ort des Wiederaufbaus
- Liste mit den Namen aller eingesetzten Beschäftigten
- gegebenenfalls Vollmacht
Wenn Sie ausländische Arbeitskräfte kurzzeitig für Montage- oder Demontagearbeiten nach Deutschland entsenden möchten, müssen Sie folgendermaßen vorgehen:
- Laden Sie den Vordruck „Anzeige über die Montage/Demontage maschineller Anlagen“ auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit herunter und füllen Sie ihn aus.
- Schicken Sie die Anzeige gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (Team 242). Achten Sie auf Vollständigkeit der Unterlagen, sodass Ihre Anzeige zügig bearbeitet werden kann.
- Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung prüft Ihre Anzeige und schickt Ihnen eine schriftliche Eingangsbestätigung zu.
Sie müssen die Entsendung ausländischer Beschäftigter im Rahmen eines Werkliefervertrages der Bundesagentur für Arbeit vorab melden, wenn Ihre Beschäftigten nach Deutschland kommen, um
- beim Arbeitgeber bestellte Maschinen, Anlagen und EDV-Programme aufzustellen, zu montieren, einzurichten, zu warten oder zu reparieren, oder
- in die Bedienung dieser Maschinen, Anlagen und Programme einzuweisen, oder
- gebrauchte Anlagen zu demontieren und im Ausland wiederaufzubauen.
Nicht anmelden müssen Sie die Entsendung Ihrer Beschäftigten um
- erworbene Maschinen, Anlagen und sonstige Sachen abzunehmen oder in ihre Bedienung eingewiesen zu werden,
- Messestände Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- Messestände für ein ausländisches Unternehmen aus dem Sitzstaat Ihres Unternehmens auf- und abzubauen und zu betreuen oder
- im Rahmen von Exportlieferungs- und Lizenzverträgen einen Betriebslehrgang zu absolvieren.
Stand 29.08.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)