BayernPortal

Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation

Ärztinnen und Ärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die ärztliche Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern ärztlich tätig werden wollen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Formulare
Online Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors