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AOK Betriebswirt/in; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Der Abschluss AOK Betriebswirt/in ist in Bayern nicht reglementiert. Eine Anerkennung Ihrer Qualifikation ist zur Aufnahme einer Tätigkeit nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein, um etwa Ihre Chancen im Bewerbungsverfahren zu erhöhen.

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