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Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum; Beantragung der Landarztprämie

Der Freistaat Bayern gewährt eine Prämie für die Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Filialbildungen in medizinisch schlechter versorgten Regionen.

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