BayernPortal

Abfallwirtschaftliche Tätigkeit; Anzeige

Wer Abfälle sammeln, befördern handeln oder makeln möchte, hat die Tätigkeit vor Aufnahme bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Beschreibung
Fristen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors