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Energieversorgungsnetz; Beantragung der Genehmigung für die Aufnahme des Betriebs

Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes i.S.d. § 3 Nr. 37 Energiewirtschaftsgesetz bedarf der vorherigen Genehmigung durch das StMWi. Die Möglichkeit der Versagung der Genehmigung besteht nur unter bestimmten, sehr engen Voraussetzungen.

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