Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung
Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung oder auch aufgrund nachlassender geistiger Kräfte im Alter Ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr regeln können und Sie keine Vollmacht erteilt haben, kann die Bestellung eines rechtlichen Vertreters („Betreuers“) für Sie notwendig werden. In diesem Fall hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens unter anderem zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen. Dies geschieht zweckmäßig in einer schriftlichen vorsorgenden Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können aber auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.
Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. So können Sie beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:
- Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
- Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
- Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?
Dies sind jedoch nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.
Nähere Einzelheiten sowie das Formular zur Betreuungsverfügung finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" (siehe "Weiterführende Links").
Die Betreuungsverfügung sollte schon aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.
Sie können eine Betreuungsverfügung gebührenpflichtig beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen (siehe "Weiterführende Links").
-
Infoblatt zur Betreuungsverfügung
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bietet ein Musterformular einer Betreuungsverfügung als PDF-Dokument an. Nach dem Herunterladen kann das Formular ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben werden.
-
§§ 1814, 1821 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bestellung eines rechtlichen Betreuers
-
§ 1816 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Betreuungswünsche, Betreuungsverfügung
-
§§ 78a ff. Bundesnotarordnung
Zentrales Vorsorgeregister
- Bayerisches Staatsministerium der Justiz
-
Zentrales Vorsorgeregister (ZVR)
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist die Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen aus dem ganzen Bundesgebiet.
- Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter"
- Betreuungswesen; Informationen zur behördlichen Betreuung
- Vorsorgevollmacht; Informationen zur Erstellung
- Patientenverfügung; Informationen über Festlegungen
- Rechtliche Betreuung; Einreichung einer Anregung zur Bestellung
- Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung; Beantragung der Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
- Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen; Beantragung einer Beglaubigung
Stand 25.11.2025
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)