BayernPortal

Berufliche Schule; Beantragung eines Gastschulbeitrages oder Kostenersatzes für Gastschüler

Der Freistaat Bayern gewährt Schulaufwandsträgern für Schülerinnen und Schüler mit gewöhnlichem Beschäftigungsort außerhalb des Schulsprengels der jeweiligen beruflichen Schule eine finanzielle Beteiligung an den Kosten der Beschulung in Form des Kostenersatzes.
Beschreibung
Fristen
Kosten
Rechtsbehelf
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Verfahrensablauf
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors