BayernPortal

Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufs

Wenn Sie den Beruf des Apothekers oder der Apothekerin in der Bundesrepublik Deutschland vorübergehend ohne Approbation als Apotheker/Apothekerin ausüben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Beschreibung
Fristen
Hinweise
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf
Erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors