Alten- und Behindertenhilfe; Aufsicht über Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht
Die Regierungen führen die Aufsicht über die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA).
Die Regierungen sind Aufsichtsbehörden über die bei den Kreisverwaltungsbehörden angesiedelten Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA). Sie sind auch übergeordnete Beschwerdestellen.
Bei Bedarf unterstützt und berät die Regierung die FQA, z. B. bei turnusmäßigen oder anlassbezogenen Begehungen der Einrichtungen und Wohnformen, die unter das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) fallen, oder in schwierigen Fragen zur Umsetzung von gesetzlichen oder ministeriellen Vorgaben.
- Pflege - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
- Menschen mit Behinderung - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
- Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA)
- Inklusion - Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Stand 04.02.2026
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)