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Vergabewesen; Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich

Der Vergabe von Aufträgen muss eine öffentliche oder eine beschränkte Ausschreibung mit Teilnahme-Wettbewerb vorausgehen, sofern nicht die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände ein anderes Verfahren oder einen Direktauftrag ohne Vergabeverfahren rechtfertigen.

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