Alltagskompetenzen – Schulen fürs Leben; Beantragung einer Förderung für Maßnahmen an nichtstaatlichen Schulen
Nichtstaatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ eine Förderung für Praxiswochen bzw. Praxismodule beantragen.
Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherverhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.
Zweck
Gefördert werden Maßnahmen zur Umsetzung des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ für Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie privater Ersatzschulen im Rahmen von Projektwochen insbesondere in Verbindung mit Fachvorträgen und Exkursionen.
Gegenstand
Zuwendungsfähig ist die Durchführung von Projektwochen gemäß dem Konzept „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, Förderschulen, Wirtschaftsschulen und Schulen besonderer Art. Im Schuljahr 2026/2027 sind bis zu zwei Projektwochen in zwei verschiedenen Jahrgangsstufen im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie der Jahrgangsstufen 5 bis 10 zuwendungsfähig. Zudem gilt für das Schuljahr 2026/2027: Die Durchführung der zweiten Projektwoche ist in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe im Verlauf der Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 10 zuwendungsfähig.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind die Träger kommunaler Schulen sowie die Träger staatlich genehmigter und anerkannter Ersatzschulen in Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Durchführung der Projektwochen bzw. Projektmodule für:
- Honorare für externe Partner und Fachkräfte,
- Fahrtkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen,
- Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.).
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt als nicht zurückzahlbarer einmaliger Zuschuss bzw. Zuweisung (Projektförderung) in Form einer Festbetragsfinanzierung. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich bei der Durchführung einer Projektwoche rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Auch bei Durchführung der Projektwoche(n) in der 10. Jahrgangsstufe bleibt die Basis für die Berechnung des maximalen Zuwendungsumfangs unverändert bei den Jahrgangsstufen 5 bis 9. Die maximale Förderhöhe für eine Einzelschule pro Schuljahr bei der Durchführung zweier Projektwochen ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 multipliziert mit 130 Euro. Für Schulen mit bis zu sechs Klassen beträgt die Förderhöhe 700 Euro bei Durchführung einer Projektwoche bzw. 910 Euro bei Durchführung von zwei Projektwochen (Sockelbetrag). Bei Durchführung der zweiten Projektwoche in mehr als einer weiteren Jahrgangsstufe erhöht sich die maximale Förderhöhe nicht.
Der Antrag ist durch den Schulträger mit dem elektronisch bereitgestellten Antragsformular (abrufbar auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) bis zum 15. November eines Jahres (Ausschlussfrist) bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nachträglich eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Projektwoche(n) ist/sind bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen.
Die Zuwendungsempfänger haben einen Verwendungsnachweis (ohne Vorlage von Belegen) nach dem vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bereitgestellten Muster (abrufbar auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, siehe weiterführende Links) spätestens nach sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums der zuständigen Regierung vorzulegen. . Für Zuwendungen bis 10 000 Euro sowie für Zuwendungen an Gebietskörperschaften bis 100 000 Euro wird das vereinfachte Verfahren nach Art. 44a BayHO angewendet. Der Abschluss der Maßnahme ist der zuständigen Regierung mitzuteilen. Die Regierung fordert in diesen Fällen stichprobenartig die Zuwendungsempfänger zur Vorlage eines Nachweises der Verwendung auf. Sofern der Zuwendungsempfänger die Zuwendung nicht in voller Höhe zur Erfüllung des Zuwendungszwecks benötigt, ist dies der zuständigen Regierung anzuzeigen.
Über „Weiterführende Links“ können Sie Hinweise zur Abwicklung (Sammlung der jeweils aktuellen Kultusministeriellen Schreiben und Checklisten mit wichtigen Informationen zur Abwicklung etc.) sowie Formulare abrufen. Bitte beachten Sie dabei das unterschiedliche Vorgehen für staatliche bzw. für nichtstaatliche Schulen (kommunale Schulen und private Ersatzschulen), bevor Sie die Projektwochen planen, durchführen und die laut Zuwendungsbescheid bewilligten Mittel abrufen. Damit vermeiden Sie eventuelle Nachfragen durch die Regierungen und Verzögerungen bei der Rechnungsbegleichung.
Schulträger von Schulen, die ihren Sitz in verschiedenen Regierungsbezirken haben, stellen jeweils einen gesonderten Antrag bei der jeweils zuständigen Regierung.
Die Durchführung einer Projektwoche in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 bzw. 5 bis 9 (ggf. 10) ist für kommunale Schulen verpflichtend.
Keine
Widerspruch, verwaltungsgerichtliche Klage
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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R) vom 25. August 2026, Az. VIII.3-BS4400.28/202/4.
Übersicht über das Verfahren an nichtstaatlichen Schulen:
- Planung der Projektwoche(n) durch die Schule
- Weitergabe des Konzepts/der Konzepte an den Schulträger
- Antragsstellung und Versand des Antragsformulars durch Schulträger per E-Mail bis zum 15.11.2026 (Ausschlussfrist) an die zuständige Regierung.
- Bewilligung durch die Regierung
- Durchführung der Projektwoche(n) und ggf. Nachbereitung im Unterricht
- Weitergabe der Informationen zur erfolgten Durchführung der Projektwoche(n) von den Schulen an den Schulträger zur Erstellung des Verwendungsnachweises durch den Schulträger (vgl. KMS vom 14.09.2026 für das ggf. vereinfachte Verfahren für Zuwendungen nach Art. 44a BayHO, Az. VIII.3-BS4400.28/200/4; abrufbar über weiterführende Links); Versand des Verwendungsnachweises per E-Mail innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraums.
- Nach Vorlage der Verwendungsbestätigung Veranlassung der Auszahlung der Zuwendungssumme an den Schulträger durch die Regierung (Möglichkeit der Beantragung einer Teilauszahlung, sofern Ausgaben belegt werden, die 50 % der Zuwendungssumme übersteigen)
- An der Schule wird/werden eine oder zwei Projektwoche(n) für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. ggf. 10 durchgeführt. Bei der Durchführung zweier Projektwochen sind diese in mindestens zwei verschiedenen der genannten Jahrgangsstufen durchzuführen.
- Die Projektwoche(n) wird/werden grundsätzlich an jeweils fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt. Im Schuljahr 2026/2027 ist die Durchführung auch an Einzeltagen möglich.
- Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
Stand 28.10.2026
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)