Einkommens- und Verbrauchsstichproben; Übermittlung von Daten
Personen, die sich zur Teilnahme bereit erklärt haben und ausgewählt wurden, übermitteln Daten über Ihre Einnahmen und Ausgaben an das Statistische Landesamt.
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfolgt als dezentrale, repräsentative Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder, wobei unterschiedliche Befragungswege zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden machen ihre Angaben online oder in Papierform.
Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig, es besteht KEINE Auskunftspflicht. Die EVS ist eine Haushaltserhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teilnahme bereit erklärt.
Bei der EVS handelt es sich um eine Quoten-Stichprobe, bei der nicht alle, sondern nur etwa 0,2 % aller privaten Haushalte, das heißt jeder fünfhundertste Haushalt, befragt wird.
Als Auswahlgrundlage für die Erhebung dienen alle Haushalte, die sich auf Grund von Werbemaßnahmen der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes bereit erklärten, die mit den Erhebungsunterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen.
Die Schichtung erfolgt auf Landesebene. Als Schichtungsmerkmale dienen der Haushaltstyp, das Haushaltseinkommen und die soziale Stellung der Haupteinkommensperson.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die EVS findet während eines kompletten Kalenderjahres, von Januar bis Dezember statt, die Haushalte werden nach dem Quotenplan auf die verschiedenen Quartale verteilt.
Grundgesamtheit
Zur Grundgesamtheit zählen alle Privathaushalte in Deutschland.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Erhebung werden Angaben für folgende Bereiche erfragt:
- Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung des Haushalts mit Gebrauchsgütern, Haushaltsausgaben für Wohnen und Energie über drei Monate (Anschreibequartal), haushaltsbezogene Einnahmen, Vermögensentnahmen sowie Kredite im Anschreibequartal
- sozioökonomische und soziodemografische Angaben der Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren.
- täglichen Ausgaben detailliert über drei Monate aller Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren
- Vermögenssituation des Haushalts.
- Detaillierte Ausgaben sowie gekaufte Mengen für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren über einen vorgegebenen Monat
Nutzerbedarf
Die EVS ist in besonderem Maße geeignet, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen abzubilden. Die Daten bilden unter anderem die Grundlage für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie beispielsweise die Regelbedarfe für das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. „Hartz IV“). Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflationsrate ein.
Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen.
EVAS: 63221
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Als Dankeschön für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhält der Haushalt eine Prämie.
kostenfrei
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Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
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Erforderliche Unterlage/n
keine
Teilnahme online / per App
Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und Ihre Zugangsdaten für die elektronische Meldung. Die Frist für die vollständige Teilnahme wird Ihnen ebenfalls in diesem Schreiben mitgeteilt.
Teilnahme mittels Papierunterlagen
Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und die Unterlagen in Papierform. Diese schicken Sie dann in der Ihnen ebenfalls mitgeteilten Frist ausgefüllt zurück.
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Stand 05.09.2026
Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)