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Daten für die Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen übermitteln

Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie alle Betreiber von Asphaltmischanlagen müssen zweijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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