Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen.
Zweck
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen in Bayern. Fortbildungen bilden den nötigen Raum, diese Kompetenzen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln und leisten einen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der ambulanten wie in der stationären Langzeitpflege.
Gegenstand
Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Träger von Pflegeeinrichtungen nach Nr. 2.1, insbesondere a) die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, b) die auf Landesebene wirkenden oder andere fachlich anerkannten Verbände der privaten Träger, c) freigemeinnützige Stiftungen und d) Einrichtungen ohne Verbandszugehörigkeit.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die für die Fortbildungsmaßnahme entstehenden Teilnehmergebühren.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Höchstens 5.000 Euro zur Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte und höchstens 500 Euro für resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in der Pflegeeinrichtung.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Woche(n) bis zu 8 Woche(n) zu rechnen.
Der Antrag soll zwei Monate vor Beginn der ersten Fortbildungsmaßnahme gestellt werden, wobei die Maßnahme spätestens sechs Monate nach Antragstellung beginnen muss.
Es fallen keine Kosten an.
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Anträge auf Förderung nach der Förderrichtlinie Fortbildung Pflege - FoPfFöR können hier online gestellt werden.
Sie können eine staatliche Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (FoPfFöR) beantragen.
Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
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Erforderliche Unterlage/n
- DAWI-De-minimis-Erklärung" und "Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen"
Der Antrag muss über das bereitgestellte Online-Verfahren eingereicht werden. Das Landesamt für Pflege prüft den Antrag und versendet anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzung für eine Förderung ist
a) der Nachweis der fachlichen Notwendigkeit einer Fortbildungsmaßnahme, insbesondere bei Veränderungen in den Strukturen und Prozessen in den Einrichtungen, Wechsel in der Leitung und außerordentlichen Belastungen
b) die Vorlage eines Angebotes eines zertifizierten Anbieters (TÜV oder vergleichbare andere Institution) mit Informationen zum Inhalt, Dauer, Datum und Kosten der Maßnahme sowie
c) die Benennung der Führungskraft, der Führungsposition und deren Verantwortungsbereich oder der Mitarbeitenden, die die Maßnahme wahrnehmen sollen.
Ausschlusskriterien:
Keine
Stand 21.08.2026
Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)