Das Landratsamt Landshut informiert:
Die Bachauskehr 2026 des Längenmühlbachs findet in der Zeit vom 04.09.2026 bis 12.09.2026 statt. Ab dem 04.09.2026 ab 18:00 Uhr bis 05.09.2026, 12:00 Uhr wird das Wasser ab Altheim auf 600 l/s gedrosselt. Es sind zusätzliche Ableitungen von 150 l/s ab der Dorrerschleuse möglich, jedoch muss ein Mindestwasserstand von 30 cm eingehalten werden.
Ab Samstag, den 12.09.2026, 18:00 Uhr wird der Wasserzufluss ab Altheim wieder auf das Normalmaß von 3.200 l/s reguliert.
In den Tagen zwischen dem 04.09.2026 und dem 12.09.2026 findet die Bachauskehr statt. Bei der Bachauskehr am Längenmühlbach handelt es sich um eine gestattungsfreie Unterhaltungsmaßnahme nach § 9 Abs. 3 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), die dazu dient, das Gewässer in einem ordnungsgemäßen Zustand entsprechend der gesetzlichen Unterhaltungspflichten aus § 39 WHG zu erhalten.
Unterhaltsverpflichtete am Längenmühlbach sind die Triebwerksbetreiber in ihren jeweiligen festgelegten Unterhaltungsbereichen.
Die Triebwerksbetreiber werden in der Zeit der Bachauskehr im Rahmen des Gewässerunterhalts insbesondere notwendige Reparaturen an ihren Anlagen vornehmen, Gehölze zurückschneiden sowie Biberschäden beheben.
Anfragen bezüglich der für die Bachauskehr geltenden Auflagen können per E-Mail an wasser@landkreis-landshut.de gestellt werden.