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Erhebung über die Wassereigenversorgung und Abwassereigenentsorgung privater Haushalte; Übermittlung von Daten

Gemeinden und für die öffentliche Wasserversorgung oder öffentliche Abwasserentsorgung beauftrage Dritte müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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Rechtsbehelf

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