BayernPortal

Erhebung der nichtöffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung: Übermittlung von Daten

Betriebe, Verbände, Vereine und andere Einrichtungen mit Wassergewinnungsanlagen müssen dreijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Online-Verfahren
Rechtsbehelf

Online-Services

Generic selectors
Exact matches only
Search in title
Search in content
Post Type Selectors