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Erhebung bestimmter klimawirksamer Stoffe; Übermittlung von Daten

Unternehmen, die bestimmte klimawirksame Stoffe herstellen, ein- oder ausführen oder mehr als 20 Kilogramm pro Stoff und Jahr zur Herstellung, Instandhaltung, Wartung oder Reinigung von Erzeugnissen verwenden, müssen Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

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