Erhebung bei der öffentlichen Abwasserentsorgung – Klärschlamm; Übermittlung von Daten
Wenn Sie vom Statistischen Landesamt zur Meldung von Daten zur Erhebung Klärschlamm aus biologischer Abwasserbehandlung aufgefordert werden, haben Sie eine Auskunftspflicht innerhalb der genannten Frist.
Die Klärschlammerhebung ist Teil der Erhebung über die öffentliche Abwasserentsorgung und liefert jährliche Informationen über die Verwertung und den Verbleib von Klärschlamm.
Befragt werden Anstalten, Körperschaften, Unternehmen und andere Einrichtungen, die Anlagen der öffentlichen Abwasserentsorgung betreiben. Zum Teil werden auch Sekundärdaten genutzt.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
Berichtszeitraum
Jährlich
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung umfasst Mengenangaben über Verwertung und Verbleib des Klärschlamms aus der biologischen Abwasserbehandlung sowie Angaben zur Klärschlammbehandlung. Außerdem werden als sogenannte Bilanzdaten zusätzliche Angaben über Teilmengen des entsorgten Klärschlamms, der in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verbracht wurde, erhoben. Darüber hinaus werden Angaben über die Mengen des Klärschlamms erfragt, die im Berichtsjahr von anderen Abwasserbehandlungsanlagen bezogen, an andere Abwasserbehandlungsanlagen abgegeben bzw. zwischengelagert wurden. Dabei können Klärschlammabgaben an bzw. Klärschlammbezug von nichtöffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen enthalten sein.
Nutzerbedarf
Ziel der Statistik ist die umfassende Darstellung der Verwertungs- und Entsorgungswege des Klärschlamms.
Hauptnutzer dieser Statistik sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), das Umweltbundesamt (UBA), das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat), die Fachbehörden der Länder, Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Fachverbände und Institute sowie sonstige private Nutzer.
EVAS-Nr.: 32214
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Wenn Sie im Berichtskreis der Erhebung sind, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen
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Erforderliche Unterlage/n
keine
keine
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IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
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Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Stand 03.06.2026
Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)