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Radweginfrastruktur, Straßen- und Brückenbau; Beantragung einer Zuwendung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen, soweit sie zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend notwendig sind.

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