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Kahlhieb; Beantragung einer Erlaubnis im Schutzwald oder einer Fristverlängerung

Entsteht durch großflächige Holzerntemaßnahmen ein Freilandklima ohne gesicherte Waldverjüngung, gilt dies als Kahlhieb. Im Schutzwald ist dieser strenger definiert, da er die Schutzfunktionen des Waldes gefährden kann, und bedarf daher einer behördlichen Erlaubnis.

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