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Kulturgut; Beantragung einer spezifisch offenen Ausfuhrgenehmigung in Drittstaaten durch Kirchen und Religionsgemeinschaften

Wenn Sie als Kirche oder Religionsgemeinschaft ein bestimmtes Kulturgut regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten der Europäischen Union (EU) ausführen möchten, können Sie eine spezifisch offene Genehmigung beantragen.

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