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Kulturgut; Beantragung einer allgemeinen offenen Ausfuhrgenehmigung in Drittstaaten durch Kulturgut bewahrende Einrichtungen

Wenn Sie als Kulturgut bewahrende Einrichtung Teile Ihres Bestands regelmäßig vorübergehend aus Deutschland in Drittstaaten ausführen möchten, können Sie eine allgemeine offene Genehmigung für die Ausfuhr von Kulturgut in Drittstaaten beantragen.

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