Studium; Beantragung der Immatrikulation
Wenn Sie an einer Hochschule studieren möchten, müssen Sie die Immatrikulation beantragen.
Die Aufnahme eines Studiengangs oder sonstiger Studien (Studium) setzt die Immatrikulation als Studierende oder Studierender voraus. In den meisten Fällen erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid die Einschreibungsunterlagen.
Sie müssen sich nun an der Hochschule einschreiben und schriftlich erklären, dass Sie den Studienplatz annehmen.
Sie haben den Zulassungsbescheid für einen Studienplatz erhalten.
Das Verfahren findet entweder persönlich oder online statt. Wenn Sie sich persönlich vor Ort einschreiben müssen, können Sie sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. An vielen Hochschulen ist allerdings auch eine Online-Einschreibung vorgesehen.
Nach der Einschreibung sind Sie als Studierende oder Studierender der jeweiligen Hochschule eingetragen. Zur Bestätigung erhalten Sie einen Studentenausweis oder eine Chipkarte und Immatrikulationsbescheinigungen für das laufende Semester.
Hinweis: Zu jedem neuen Semester müssen Sie sich erneut zurückmelden.
Die Frist für die Einschreibung finden Sie auf dem Zulassungsbescheid.
Die Hochschulen erlassen die erforderlichen Bestimmungen über die Zulassung, die Immatrikulation, die Beurlaubung und die Exmatrikulation einschließlich der Fristen und Ausschlussfristen (mit Ausnahme von zulassungsbeschränkten Studiengängen, wofür Sie die von hochschulstart.de sowie der Hochschule zur Verfügung gestellten Informationen beachten sollten).
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Es können folgende Unterlagen erforderlich sein:
- Zulassungsbescheid
- Original oder beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung
- falls Sie bereits an einer anderen Hochschule eingeschrieben waren: Studienbuch mit Exmatrikulationsvermerk
- Nachweis der studentischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung
- Quittungen über die Einzahlung des Semesterbeitrages
- bei Vertretung:
- schriftliche Vollmacht
- Lichtbildausweis der bevollmächtigten Person
- bei ausländischer Staatsangehörigkeit (ausgenommen Bildungsinländerinnen und -inländer): zusätzlich
- Nachweis deutscher Sprachkenntnisse
- Aufenthaltsgenehmigung (Visum, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis-EU für Studierende)
Es fallen Kosten für den Semesterbeitrag an (weitere Informationen siehe unter „Verwandte Themen“).
Stand 31.03.2026
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)